Wehrpflichtgesetz: Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte
Tagespuls
April 6, 2026
Wehrpflichtgesetz: Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte
Ein neuer Passus im Wehrpflichtgesetz verpflichtet männliche Personen zwischen 17 und 45 Jahren, vor einem längeren Aufenthalt im Ausland eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen.
Laut § 3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes dürfen diese Personen die Bundesrepublik Deutschland nicht länger als drei Monate ohne Genehmigung verlassen, solange die Wehrpflicht nicht wieder in Kraft tritt. Diese Regelung hat in der Öffentlichkeit für Diskussionen gesorgt, da sie die Reisefreiheit für eine bestimmte Altersgruppe einschränkt.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: sueddeutsche.de
