Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Werksverträgen in der Fleischwirtschaft
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Werksverträgen in der Fleischwirtschaft
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot von Werksverträgen und Leiharbeitskräften in der Fleischindustrie rechtens ist.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Schutz von Arbeits- und Gesundheitsschutz, der über der Berufsfreiheit der Betriebe steht. Die Neuregelungen, die 2021 in Kraft traten, waren eine Reaktion auf Skandale und Corona-Ausbrüche in der Branche, insbesondere im Schlachtbetrieb Tönnies, der wegen katastrophaler Arbeitsbedingungen in die Schlagzeilen geriet. Ermittlungen gegen die Geschäftsführung wegen fahrlässiger Körperverletzung wurden letztlich eingestellt.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: deutschlandfunk.de
