EuGH-Urteil gegen Polen signalisiert an das deutsche Verfassungsgericht
EuGH-Urteil gegen Polen signalisiert an das deutsche Verfassungsgericht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen Verstößen gegen grundlegende Prinzipien des EU-Rechts verurteilt und betont, dass EU-Recht nationales Recht überlagert. Der Rechtswissenschaftler Franz Mayer von der Universität Bielefeld sieht in dem Urteil zugleich ein Signal an das deutsche Bundesverfassungsgericht und hebt die fortbestehenden Spannungen zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten hervor. Der polnische Verfassungsgerichtshof hatte sich geweigert, Entscheidungen des EuGH anzuerkennen und berief sich dabei auf die polnische Verfassung. Ähnlich argumentiert das deutsche Bundesverfassungsgericht, das 2020 in einem umstrittenen Urteil zur Europäischen Zentralbank über ein EuGH-Urteil hinweggegangen ist und damit die Grenzen der Einflussnahme des EU-Rechts auf die nationale Verfassungsidentität aufzeigte. Deutschland konnte nach Zusicherungen der Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren vermeiden. Der sogenannte „Verfassungsgerichtselefant“ war nach Ansicht Mayers auch im Urteil gegen Polen spürbar. Die meisten Kriterien des Urteils, darunter Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des polnischen Verfassungsgerichts aufgrund von Besetzungsfehlern, würden für das deutsche Gericht voraussichtlich keine Probleme darstellen.
