Erklärung der EU zur Angleichung von Drittländern an Anti-Terror-Maßnahmen
Tagespuls
März 12, 2026
Erklärung der EU zur Angleichung von Drittländern an Anti-Terror-Maßnahmen
Nach Angaben der Quelle
Kurzüberblick: Der Hohe Vertreter der Europäischen Union hat eine Erklärung zur Angleichung bestimmter Drittländer an den Ratsbeschluss (GASP) 2026/455 über restriktive Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung abgegeben.
Die Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union betrifft die Angleichung bestimmter Drittländer an den Ratsbeschluss (GASP) 2026/455 vom 26. Februar 2026. Dieser Beschluss regelt restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und hebt die Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung spezifischer Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sowie die Beschlüsse (GASP) 2025/1577 und (GASP) 2026/421 auf.
Quelle: www.consilium.europa.eu
