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  • AfD-Politiker in Niedersachsen scheitern mit Eilanträgen gegen Wahlausschluss

    Tages Monitor August 18, 2026

    AfD-Politiker in Niedersachsen scheitern mit Eilanträgen gegen Wahlausschluss

    Der stellvertretende AfD-Landeschef Stephan Bothe und weitere Parteikollegen sind mit Eilanträgen gegen ihren Ausschluss von den niedersächsischen Kommunalwahlen vor Gericht gescheitert.

    Der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD in Niedersachsen, Stephan Bothe, darf nicht an der Landratswahl im Kreis Lüneburg teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies seinen Eilantrag gegen die Entscheidung des Wahlausschusses zurück. Die Richter erklärten, dass Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, nur im Rahmen eines nachträglichen Wahleinspruchs überprüft werden könnten. Ein vorgelagerter Rechtsbehelf sei gesetzlich nicht vorgesehen.

    Hintergrund des Ausschlusses ist eine gesetzliche Regelung, die Kommunen verpflichtet, die Verfassungstreue von Kandidaten zu prüfen. Dabei können auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes herangezogen werden. Der niedersächsische AfD-Landesverband wurde im Februar vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Neben Bothe wurde auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Kandidatur ausgeschlossen. Sein Eilantrag wurde ebenfalls abgelehnt, diesmal vom Verwaltungsgericht Oldenburg.

    Die Gerichte betonten, dass das Wahlrecht einen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer frühzeitigen gerichtlichen Überprüfung und der störungsfreien Durchführung der Wahl erfordere. Betroffene Kandidaten seien nicht rechtsschutzlos gestellt, da ein Wahleinspruch im Nachhinein zur Annullierung der Wahl führen könne, falls dieser erfolgreich sei. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, und die Betroffenen können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.


    Redaktion und Aufbereitung: AboMatrix

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