Bundesregierung beschließt Gesetz zum Recht auf Reparatur
Tagespuls
März 25, 2026
Bundesregierung beschließt Gesetz zum Recht auf Reparatur
Das Bundeskabinett hat Gesetzespläne von Justizministerin Hubig zum Recht auf Reparatur genehmigt.
Die SPD-Politikerin strebt an, Hersteller zu verpflichten, Reparaturen während der üblichen Lebensdauer eines Geräts zu angemessenen Preisen anzubieten oder Ersatzteile bereitzustellen. Ziel ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag genehmigt werden und soll im Sommer in Kraft treten, wobei das Recht auf Reparatur auch für bereits gekaufte Geräte gelten soll.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: deutschlandfunk.de
