Das neue Staatsangehörigkeitsrecht: Fünf Jahre bis zum Pass und mehrfache Staatsbürgerschaft
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht: Fünf Jahre bis zum Pass und mehrfache Staatsbürgerschaft
Am 27. Juni 2024 ist in Deutschland das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Für Menschen mit Migrationsgeschichte bringt es zwei zentrale Änderungen: eine Verkürzung der erforderlichen Voraufenthaltszeit und eine weitgehende Öffnung für Mehrstaatigkeit.
Zum einen wurde die reguläre erforderliche Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre gesenkt. Ein besonders schneller Weg nach bereits drei Jahren Aufenthalt für „besonders gut integrierte“ Personen war zunächst vorgesehen, wurde aber im Oktober 2025 vom Bundestag wieder abgeschafft. Die Fünf-Jahres-Regel bleibt jedoch bestehen.
Konkret heißt das: Wer seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, mindestens Deutschkenntnisse auf Niveau B1 nachweist, seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen selbst bestreiten kann und die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennt, kann deutlich früher als früher deutscher Staatsbürger werden.
Zum anderen markiert das Gesetz einen Kurswechsel bei der Mehrstaatigkeit. Bislang war der Grundsatz: keine doppelte Staatsangehörigkeit, mit Ausnahmen etwa für EU-Bürger. Seit dem 27. Juni 2024 ist es nun grundsätzlich möglich, bei der Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Umgekehrt können Deutsche, die nach diesem Datum eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben, ihre deutsche Staatsbürgerschaft in der Regel behalten, ohne eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen zu müssen.
Für viele Zugewanderte ist das mehr als ein juristischer Detailpunkt. Menschen mit türkischen, arabischen oder anderen Wurzeln müssen sich nicht mehr zwischen Herkunftspass und deutschem Pass entscheiden. Die Botschaft lautet: Man kann voller Teil der deutschen Gesellschaft werden, ohne die rechtliche Verbindung zum Herkunftsland zu kappen.
Gleichzeitig bleiben die inhaltlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung anspruchsvoll:
- ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel B1),
- keine schweren Straftaten,
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung,
- weitgehende Sicherung des Lebensunterhalts.
Integrationspolitisch ist das Signal doppelt:
Deutschland versteht sich klarer als Einwanderungsland – und verbindet das Versprechen schnellerer Einbürgerung mit der Erwartung tatsächlicher Integration in Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt und Gesellschaft.
Für viele Langzeit-Aufenthalter bedeutet das:
Wer seinen Status ordnet, Deutsch lernt und im Alltag Verantwortung übernimmt, kann nach fünf Jahren den Schritt vom „Dauerausländer“ zum deutschen Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit schaffen.
