EU-Gericht erlaubt Verlagen Vergütungsansprüche gegenüber Plattformen
EU-Gericht erlaubt Verlagen Vergütungsansprüche gegenüber Plattformen
Ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ermöglicht es Mitgliedstaaten, Online-Plattformen zur Vergütung von Nachrichteninhalten zu verpflichten.
Laut dem Urteil dürfen nationale Gesetze die Nutzung von Presseinhalten durch Online-Plattformen regeln, wobei Ausnahmen für einzelne Wörter und kurze Auszüge bestehen. Der Facebook-Mutterkonzern Meta hatte gegen italienische Regelungen zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie geklagt, die Online-Dienste dazu verpflichtet, mit Verlagen über Vergütungen zu verhandeln und die Sichtbarkeit der Inhalte während dieser Verhandlungen nicht einzuschränken. Diese Entscheidung wurde am 12. Mai 2026 im Programm Deutschlandfunk bekannt gegeben.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: deutschlandfunk.de
