EU-Parlament stimmt Abschiebungen in Nicht-EU-Länder zu
Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass künftig Abschiebungen von Asylbewerbern in Nicht-EU-Länder möglich sind. Bisher war dafür eine Verbindung der Asylsuchenden zu einem Drittstaat erforderlich, etwa durch…
EU-Parlament stimmt Abschiebungen in Nicht-EU-Länder zu
Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass künftig Abschiebungen von Asylbewerbern in Nicht-EU-Länder möglich sind. Bisher war dafür eine Verbindung der Asylsuchenden zu einem Drittstaat erforderlich, etwa durch Familie oder längeren Aufenthalt. Künftig könnte eine Abschiebung erfolgen, wenn ein Abkommen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht.
Zudem stimmte das Parlament einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten zu, zu denen unter anderem Marokko, Tunesien und Ägypten gehören. Die Details der Gesetzesänderung müssen nun zwischen Parlament und Mitgliedsländern ausgehandelt werden.
