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  • Europäischer Gerichtshof erklärt bayerisches Familiengeld für EU-rechtswidrig

    Tagespuls April 16, 2026

    Europäischer Gerichtshof erklärt bayerisches Familiengeld für EU-rechtswidrig

    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das bayerische Familiengeld gegen EU-Recht verstößt.

    Das Gericht in Luxemburg befand, dass die Sozialleistung diskriminierend sei, da sie Wanderarbeiter aus anderen EU-Ländern benachteilige. Das 2018 eingeführte bayerische Familiengeld gewährte Eltern mit Wohnsitz in Bayern 250 Euro pro Monat für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr, während Eltern mit Kindern in anderen EU-Ländern einen reduzierten Satz erhielten. Die EU-Kommission hatte gegen diese Regelung geklagt, da Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes abhängen dürften. Der Freistaat Bayern hatte die Leistung bereits 2025 abgeschafft, jedoch galt eine Übergangsregelung für vor 2025 geborene Kinder.


    Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: deutschlandfunk.de