Gerichtsurteil gegen AI-Musikunternehmen Suno wegen Urheberrechtsverletzung
Gerichtsurteil gegen AI-Musikunternehmen Suno wegen Urheberrechtsverletzung
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Suno Urheberrechte verletzt hat, indem es Musik aus dem Katalog der GEMA ohne Lizenz verwendete.
Das Münchener Landgericht hat in einem Rechtsstreit entschieden, dass das AI-Startup Suno gegen das Urheberrecht verstoßen hat, indem es Musik aus dem GEMA-Katalog zur Schulung seiner KI-Modelle und zur Reproduktion geschützter Werke ohne Lizenz nutzte. Die Entscheidung verpflichtet AI-Unternehmen, Lizenzen für die kommerzielle Nutzung des GEMA-Repertoires zu erwerben, sowohl für das Training von KI-Modellen als auch für die Generierung von Musik. Im Zentrum der Klage standen sechs Lieder, darunter „Daddy Cool“ und „Rasputin“. Suno erklärte, dass die Entscheidung auf einem Missverständnis über die Funktionsweise seiner Technologie beruhe und prüft rechtliche Schritte, einschließlich einer möglichen Berufung. Diese Entscheidung folgt auf ein ähnliches Urteil gegen OpenAI, das ebenfalls Urheberrechtsverletzungen feststellte. Suno sieht sich zudem wachsendem rechtlichen Druck hinsichtlich der Herkunft seiner Trainingsdaten ausgesetzt.
Quelle: decrypt.co
