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  • Neues Wehrpflichtgesetz: Genehmigungspflicht für Auslandsreisen

    Tagespuls April 5, 2026

    Neues Wehrpflichtgesetz: Genehmigungspflicht für Auslandsreisen

    Das seit dem 1. Januar 2023 geltende Wehrpflichtgesetz verpflichtet Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die länger als drei Monate ins Ausland reisen möchten, eine Genehmigung der Bundeswehr einzuholen.

    Die Regelung betrifft auch Ausgemusterte und ehemalige Zivildienstleistende, wobei unklar bleibt, wie viele Genehmigungen bereits beantragt oder abgelehnt wurden. Das Verteidigungsministerium betont, dass Genehmigungen grundsätzlich erteilt werden, solange kein Wehrdienst ansteht. Die rechtlichen Grundlagen sollen im Bedarfsfall eine „aussagekräftige Wehrerfassung“ ermöglichen, insbesondere bei einer Verschlechterung der Sicherheitssituation.


    Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: zeit.de