Schutz für Frauen mit Behinderung in Wohneinrichtungen gefordert
Schutz für Frauen mit Behinderung in Wohneinrichtungen gefordert
Frauen mit Behinderung in Wohneinrichtungen sind häufig Opfer von Gewalt. Experten fordern bundesweit verpflichtende Frauenbeauftragte, um Betroffene besser zu schützen.
Frauen mit Behinderung, die in stationären Wohneinrichtungen leben, sind einem erhöhten Risiko von Gewalt ausgesetzt. Eine aktuelle Studie zeigt, dass mehr als jede fünfte Frau mit Behinderung sexuelle Übergriffe erlebt hat, wobei ein erheblicher Teil dieser Vorfälle in Wohneinrichtungen stattfindet. Trotz dieser alarmierenden Zahlen gibt es bislang keine bundesweite Verpflichtung, Frauenbeauftragte in solchen Einrichtungen einzusetzen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert die unzureichenden Schutzmaßnahmen und fordert seit Jahren die Einführung von Frauenbeauftragten in Wohneinrichtungen. Diese spezialisierten Ansprechpartnerinnen könnten eine zentrale Rolle im Gewaltschutz spielen und den Betroffenen eine niedrigschwellige Anlaufstelle bieten. Allgemeine Schutzkonzepte und Bewohnervertretungen reichen laut Experten nicht aus, um die spezifischen Risiken für Frauen mit Behinderung angemessen zu adressieren.
Während Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung seit 2017 verpflichtend sind, liegt die Verantwortung für entsprechende Regelungen in Wohneinrichtungen bei den Landesgesetzgebern. Menschenrechtsorganisationen und Fachleute appellieren an die Politik, den Schutz von Frauen mit Behinderung endlich zur Priorität zu machen und bundesweit verbindliche Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt effektiv zu verhindern.
Redaktion und Aufbereitung: AboMatrix
