Steuerreform: Union signalisiert Kompromissbereitschaft beim Spitzensteuersatz
Steuerreform: Union signalisiert Kompromissbereitschaft beim Spitzensteuersatz
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Kurzüberblick: Im Steuerstreit zwischen Union und SPD zeichnet sich Bewegung ab: Die Union schließt eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes nicht mehr kategorisch aus, sofern dies Teil einer umfassenden Steuerreform mit deutlichen Entlastungen für die meisten Steuerzahler ist. Ein Vorschlag des DIW-Steuerexperten Stefan Bach sieht eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent vor, kombiniert mit der Abschaffung des „Mittelstandsbauchs“ und des Solidaritätszuschlags. Trotz des höheren Spitzensteuersatzes würden laut Bach 98 Prozent der Steuerzahler entlastet, während nur die Top-2-Prozent mehr zahlen müssten. Die Finanzierung der entstehenden Mindereinnahmen und die Auswirkungen auf Personengesellschaften bleiben jedoch Diskussionspunkte.
Die Union zeigt sich im Steuerstreit mit der SPD offener für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Wie das Handelsblatt aus Fraktions- und Parteikreisen erfuhr, wird eine solche Maßnahme nicht mehr kategorisch ausgeschlossen, wenn sie Teil einer grundlegenden Steuerreform ist, die eine kräftige Entlastung der meisten Steuerzahler vorsieht. Ein entsprechender Kompromissvorschlag wurde diese Woche von Steuerexperte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgelegt. Dieser sieht vor, den starken Belastungsanstieg für mittlere Einkommen, den sogenannten „Mittelstandsbauch“, abzuschaffen und den Solidaritätszuschlag komplett wegfallen zu lassen. Im Gegenzug schlägt Bach eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent vor. Finanzpolitiker der Unionsfraktion, wie Fritz Güntzler (CDU) und Florian Dorn (CSU), bewerten das Konzept als „in die richtige Richtung“ gehend und als mögliche Diskussionsgrundlage für eine Reform des Einkommensteuertarifs. Sie betonen die Notwendigkeit einer spürbaren Entlastung der unteren und mittleren Einkommen. Die Bereitschaft der Union, über einen höheren Spitzensteuersatz zu sprechen, ist auch der Notwendigkeit geschuldet, Steuersenkungen angesichts der Haushaltslage gegenzufinanzieren und eine Reform zu ermöglichen, die nicht primär Besserverdiener begünstigt, wie es auch der Koalitionsvertrag vorsieht. Bach hat die Auswirkungen seines Konzepts berechnet: Demnach würden trotz Anhebung des Spitzensteuersatzes 98 Prozent der Steuerzahler um rund 20 Milliarden Euro entlastet. Nur die zwei Prozent Spitzenverdiener (ab 130.000 Euro zu versteuerndem Einkommen) müssten mehr zahlen, was Mehreinnahmen von 5,9 Milliarden Euro generieren würde. Insgesamt würde das Konzept jedoch zu Mindereinnahmen von rund 15,5 Milliarden Euro pro Jahr führen. Zur Finanzierung bringt Bach Mehreinnahmen bei der Erbschaft- oder Vermögensteuer ins Spiel, was CDU-Finanzpolitiker Güntzler jedoch ablehnt. Güntzler schlägt stattdessen Einsparungen im Haushalt, den Abbau von Steuervergünstigungen oder eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt vor, was Mehreinnahmen von etwa 15 Milliarden Euro bringen könnte. Ein kritischer Punkt aus Sicht der Union ist die Auswirkung eines höheren Spitzensteuersatzes auf Personengesellschaften, die in Deutschland oft als Unternehmen besteuert werden. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, warnt, dass eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes eine Steuererhöhung für das Handwerk bedeuten würde. Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft weist darauf hin, dass der Spitzensteuersatz zu einem großen Teil unternehmerische Tätigkeiten trifft. Güntzler fordert daher, dass eine Reform mit Erleichterungen für Personengesellschaften einhergehen muss, und verweist auf die Notwendigkeit, das Instrument der Optionsbesteuerung für Personengesellschaften zu verbessern.
Quelle: www.handelsblatt.com
