Bundesfinanzhof blockiert Beschlagnahme des Öltankers ‚Eventin‘ durch den Zoll
Bundesfinanzhof blockiert Beschlagnahme des Öltankers ‚Eventin‘ durch den Zoll
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Zollbehörden den Öltanker „Eventin“ vorerst nicht einziehen und verwerten dürfen. Das Gericht äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, insbesondere an der Frage, ob EU-Sanktionen auch dann gelten, wenn ein manövrierunfähiges Schiff ohne eigene Willensentscheidung in EU-Gewässer driftet. Auch völkerrechtliche Aspekte, darunter das sogenannte Nothafenrecht, wurden hervorgehoben. Der Eigner, eine auf den Marshallinseln ansässige Firma, argumentierte, dass das Schiff zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt hatte, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren. Die „Eventin“, die seit fast einem Jahr vor der Ostseeinsel Rügen liegt und als Teil der russischen „Schattenflotte“ gilt, war Gegenstand dieses einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Ein Hauptsacheverfahren bezüglich des Schicksals des Schiffes könnte möglicherweise folgen.
Source: https://www.deutschlandfunk.de/bundesfinanzhof-zoll-darf-oeltanker-vorerst-nicht-einziehen-100.html
