Bundesverwaltungsgericht erkennt deutsches Osteopathie-Diplom teilweise an
Bundesverwaltungsgericht erkennt deutsches Osteopathie-Diplom teilweise an
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein in Deutschland erworbenes Osteopathie-Diplom weitgehend mit einem Schweizer Abschluss vergleichbar ist, jedoch eine spezifische Lücke in der Ausbildung besteht.
In einem Urteil hob das Bundesverwaltungsgericht die Verfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) auf, das für die Anerkennung von Diplomen zuständig ist. Die Richter stellten fest, dass die deutsche Ausbildung in Bezug auf die Erstversorgerrolle, die eine erste Diagnose umfasst, unzureichend ist. Das SRK ist nun verpflichtet, eine gezielte Ausgleichsmassnahme zu entwickeln, um diese Lücke zu schließen, da eine vollständige Verweigerung der Anerkennung als ungerechtfertigt erachtet wird.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: watson.ch
