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    Tagespuls März 18, 2026

    Netto darf Rabatte über App weiterhin anbieten

    نقلاً عن [Prozessbeginn: Netto darf Rabatte wohl weiter auf App reduzieren]

    Nachrichtenüberblick: Das Landgericht Bamberg hat entschieden, dass der Discounter Netto weiterhin Rabatte anbieten darf, die ausschließlich über eine App eingelöst werden können. Eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf Unterlassung wurde als aussichtslos eingeschätzt.

    In der Hauptverhandlung äußerte der Vorsitzende des 3. Zivilsenates, Carsten Sellnow, dass die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Netto keine Erfolgsaussichten habe. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Menschen ohne Zugang zu Apps, insbesondere ältere und behinderte Personen, benachteiligt werden. Das Gericht sah jedoch keine Diskriminierung, da die App für alle ab 14 Jahren zugänglich sei. Netto wollte sich nicht zu dem Verfahren äußern, während der Handelsverband Deutschland betonte, dass Apps ein wichtiges Instrument für Händler seien. Eine Umfrage ergab, dass 41 Prozent der Verbraucher exklusive Rabatte über Apps befürworten. Der vzbv plant, auch gegen andere Discounter wie Penny und Lidl vorzugehen. Die Nutzung von Händler-Apps hat in Deutschland stark zugenommen und beeinflusst das Kaufverhalten erheblich.

    Originalquelle: www.handelsblatt.com