Rechtslage bei Demos gegen den AfD-Parteitag in Erfurt
Rechtslage bei Demos gegen den AfD-Parteitag in Erfurt
Demonstrationen gegen den AfD-Parteitag sind rechtlich erlaubt, müssen jedoch angemeldet werden.
Anlässlich des AfD-Parteitags in Erfurt mobilisieren sich Demonstranten aus ganz Deutschland, um gegen die Veranstaltung zu protestieren. Laut Grundgesetz müssen Versammlungen nicht genehmigt, jedoch 48 Stunden vorher angemeldet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Das Versammlungsrecht fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer, wobei Thüringen das Bundesgesetz anwendet. Versammlungen können nur bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten oder aufgelöst werden, wobei die Behörden stets die Verhältnismäßigkeit wahren müssen.
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