Gericht erklärt Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich erneut für rechtswidrig
Gericht erklärt Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich erneut für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht München hat Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht München hat am Donnerstag entschieden, dass Grenzkontrollen im Schengenraum, insbesondere an der deutsch-österreichischen Grenze, gegen Europarecht verstoßen. Konkret ging es um Passkontrollen im Jahr 2025, die bei drei Klägern durchgeführt wurden. Das Gericht kritisierte die seit Jahren unveränderten Kontrollen und deren Unvereinbarkeit mit dem neuen Schengener Grenzkodex.
Die Kläger, darunter der Europa- und Völkerrechtsprofessor Werner Schroeder und der nigerianische Staatsbürger Abdulhamid Aledeh, argumentierten, dass die Kontrollen nicht durch eine aktuelle Bedrohungslage gerechtfertigt seien. Die EU-Kommission hatte Deutschland bereits aufgefordert, die Binnengrenzkontrollen schrittweise zu beenden. Das Bundesinnenministerium sieht die Entscheidungen als Einzelfallurteile und plant, in Berufung zu gehen.
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